Impressum
Herausgeber
Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha
An der Hardt 1
99887 Georgenthal
Verantwortlicher: Der Werkleiter
Ebenso Verantwortlich für alle Inhalte
Bankverbindungen
DE52 8205 2020 0750 0063 74
DE87 8205 2020 0750 1000 28
BIC HELADEF1GTH
Kreissparkasse Gotha
Elektronische Kommunikation/Digitale Signatur
Der Kommunale Abfallservice bietet keine Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation zwischen Verwaltung und Dritten im Sinne des § 3a ThürVwVFG an.
Alle öffentlichen Mailadressen des Kommunalen Abfallservice stellen keine rechtsverbindliche elektronische Kommunikationsplattform dar und Eingänge bewirken keinen rechtsverbindlichen. Eine gesonderte Benachrichtigung der Adressaten über die Nichtverwertbarkeit des elektronischen Einganges im Sinne des § 3a Abs.3 ThVwVfG kann in der Regel nicht erfolgen.
Empfang von E-Rechnungen im Landratsamt Gotha
Der Kommunale Abfallservice Landkreis Gotha bietet folgende Zugangswege für Rechnungen an:
postalisch: Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha
(zuständiges Fachamt)
An der Hardt 1
99887 Georgenthal
per E-Mail: e-rechnung@kreis-gth.de
(Rechnungen bitte ausschließlich im PDF-Format und jede Rechnung als einzelnes Dokument im Anhang)
über die zentrale Rechnungseingangsplattform:
Auftragnehmer des Landratsamtes Gotha können elektronische Rechnungen im Standard XRechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) einreichen.
Link zur OZG-konformen Rechnungseingangsplattform:
OZG-RE - Anmeldung (xrechnung-bdr.de)
Weiterführende Informationen erhalten Auftragnehmer unter folgendem Link:
E-Rechnung | Thüringer Finanzministerium (thueringen.de)
Leitweg-ID für das Landratsamt Gotha: 16067000-0001-24
(die eindeutige elektronische Rechnungsadresse)
Was ist eine elektronische Rechnung?
Im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014 handelt es sich bei einer elektronischen Rechnung um eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Ihre automatische und elektronische Verarbeitung muss möglich sein. Elektronisch bedeutet aber nicht das einfache Abbild einer Papierrechnung (beispielsweise als PDF). Eine bildhafte Darstellung der Rechnung entspricht nicht den Anforderungen der europäischen Kommission an eine elektronische Rechnung. Der Rechnungsstandard für die elektronische Rechnung, der verbindlich in der Bundesrepublik Deutschland gilt, ist die XRechnung. Bei Bedarf können in den strukturierten Datensatz rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden.
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